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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Altor Fund Manager AB; BTI Studios Holding AB - BWB/Z-3553 | Bundeswettbewerbsbehörde

Altor Fund Manager AB; BTI Studios Holding AB

BWB/Z-3553

14.07.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Altor Fund Manager AB in der Funktion des Fondsmanagers von Altor Fund IV (Stockholm, Schweden) beabsichtigt, alleinige Kontrolle über BTI Studios Holding AB (Stockholm, Schweden) und deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft multilinguale Synchronisation, Untertitelung und Serviceleistungen für den barrierefreien Medienzugang.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.08.2017.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.08.2017 weggefallen.

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