Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EVN AG; BIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft - BWB/Z-3552 | Bundeswettbewerbsbehörde

EVN AG; BIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft

BWB/Z-3552

13.07.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb des Teilbetriebes „Biomasseheizkraftwerk Ernsthofen" von der BIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft, Salzburg, durch die EVN AG, Maria Enzersdorf. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Fernwärmeversorgung.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.08.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.08.2017 weggefallen.

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