Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swilux S.A.; Caffitaly System S.p.A. - BWB/Z-3551 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swilux S.A.; Caffitaly System S.p.A.

BWB/Z-3551

13.07.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb durch die Swilux S.A. (Luxemburg) (Frère-Bourgeois/CNP Gruppe) einer nicht die Kontrollevermittelnden Beteiligung an Caffitaly System S.p.A.. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Maschinen für heiße Getränke und Kapseln.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.08.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.08.2017 weggefallen.

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