Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
EQT Services (UK) Limited; Certara Holdco, Inc.
BWB/Z-3547
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Der Investmentfonds EQT VII beabsichtigt, über seinen Manager EQT Services (UK) Limited (London / Vereinigtes Königreich) alleinige Kontrolle über Certara Holdco, Inc. (Princeton / USA) und deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Beratungsdienstleistungen und Softwarelösungen für Biosimulation und Regulierungswissenschaft.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.08.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.08.2017 weggefallen.