Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Best S.p.A.; Electrolux ltalia S.p.A. - BWB/Z-3545 | Bundeswettbewerbsbehörde

Best S.p.A.; Electrolux ltalia S.p.A.

BWB/Z-3545

11.07.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den beabsichtigten Erwerb aller Anteile an Best S.p.A. (Italien) durch Electrolux Italia S.p.A. (Italien). Best S.p.A. würde dadurch eine direkte Tochtergesellschaft der Electrolux Italia S.p.A. werden. Die Transaktion betrifft die Produktion und den Verkauf von Dunstabzugshauben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.08.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.08.2017 weggefallen.

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