Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Italmobiliare S.p.A.; Tecnica Group S.p.A.
BWB/Z-3540
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Italmobiliare S.p.A. (Mailand, Italien) wird einen 40%igen Anteil sowie gemeinsame Kontrolle an Tecnica Group S.p.A. (Giavera del Montello, Italien) erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Sportausrüstung und Schuhe.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.08.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.08.2017 weggefallen.