Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pierer Industrie AG; SHW AG - BWB/Z-3539 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pierer Industrie AG; SHW AG

BWB/Z-3539

06.07.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die avisierte Transaktion betrifft den unbeschränkten Erwerb der restlichen Anteile an der SHW AG durch die Pierer Industrie AG im Rahmen eines freiwilligen Übernahmeangebots. Die Pierer Industrie AG hält unmittelbar 0,02% an der SHW AG. Weitere 1.217.000 SHW AG Aktien (18,91%) werden der Pierer Industrie AG mittelbar zugerechnet. Die Pierer Industrie AG ist ein österreichisches Industriebeteiligungsunternehmen und Teil des Pierer Konzerns.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Automobilzulieferindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.08.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.08.2017 weggefallen.

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