Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

S&T AG; S&T Deutschland Holding AG; Kontron AG - BWB/Z-3538 | Bundeswettbewerbsbehörde

S&T AG; S&T Deutschland Holding AG; Kontron AG

BWB/Z-3538

05.07.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Zusammenschlussbeteiligten beabsichtigen die Verschmelzung der Kontron AG (Augsburg, Deutschland) mit der S&T Deutschland Holding AG (vormals Blitz 16-575 AG) mit Sitz in Ismaning, Deutschland, eine 100%ige Tochtergesellschaft der S&T AG (Linz Österreich). Kontron AG ist im Bereich der Entwicklung, der Fertigung, der Implementierung und der Wartung von Embedded Systems tätig. Die umfasst sowohl Embedded Systems Hard- als auch Embedded Software.In geografischer Hinsicht werden diese Lösungen hauptsächlich an Kunden in Deutschland, Nordamerika (Kanada und USA) sowie in geringem Ausmaß an Kunden im EWR und China vertrieben.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.07.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2017 weggefallen.

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