Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Centerbridge Partners III, L.P.; Syncsort lnc.; Vision Solutions, lnc. - BWB/Z-3536 | Bundeswettbewerbsbehörde

Centerbridge Partners III, L.P.; Syncsort lnc.; Vision Solutions, lnc.

BWB/Z-3536

03.07.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Centerbridge Partners III, L.P. (USA) beabsichtigt, die Mehrheit der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Syncsort lnc. (Vereinigte Staaten) und Vision Solutions, lnc. (Vereinigte Staaten) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Unternehmensanwendungssoftware.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.07.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2017 weggefallen.

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