Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
IMS Internet Media Services, Inc.; Httpool Holdings UK Limited
BWB/Z-3535
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb der Mehrheit der Anteile an Httpool Holdings UK Limited (Manchester, Vereinigtes Königreich) durch IMS Internet Media Services, Inc. (Miami, USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich digitales Marketing.
Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.07.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2017 weggefallen.