Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

K-Mail Order GmbH & Co. KG; Schneider Versand GmbH - BWB/Z-3531 | Bundeswettbewerbsbehörde

K-Mail Order GmbH & Co. KG; Schneider Versand GmbH

BWB/Z-3531

30.06.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.06.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

K-Mail Order GmbH & Co. KG (Pforzheim, Deutschland) beabsichtigt, unmittelbar oder mittelbar wesentliche Vermögensgegenstände wie vor allem Kennzeichenrechte, Warenbestände, Kundenforderungen sowie Rechte zur Nutzung von Kundendaten sowie verschiedene Tochtergesellschaften der Schneider Versand GmbH (Wedel, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Versandhandel mit Konsumgütern des Non-Food Bereichs.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.07.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.07.2017 weggefallen.

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