Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lufthansa Technik AG; MTU Aero Engines AG - BWB/Z-3530 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lufthansa Technik AG; MTU Aero Engines AG

BWB/Z-3530

30.06.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.06.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Lufthansa Technik AG (Hamburg, Deutschland) und MTU Aero Engines AG (München, Deutschland) beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, in das beide Gründungspartner ihr bestehendes Unternehmenssegment betreffend die Wartung, Reparatur und Instandsetzung von gewissen Typen von zivilen Flugzeugtriebwerken einbringen. Das Gemeinschaftsunternehmen wird ausschließlich für die beiden Gründungspartner tätig werden, die jeweils 50% der Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen halten und gemeinsame Kontrolle über dieses ausüben werden.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.07.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.07.2017 weggefallen.

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