Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Triton Smaller Mid-Cap Fund I L.P.; Triton Smaller Mid-Cap Fund F&F L.P.; univativ Holding GmbH; univativ Management GmbH - BWB/Z-3527 | Bundeswettbewerbsbehörde

Triton Smaller Mid-Cap Fund I L.P.; Triton Smaller Mid-Cap Fund F&F L.P.; univativ Holding GmbH; univativ Management GmbH

BWB/Z-3527

28.06.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.06.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Indirekter Erwerb eines Anteils von 87,88% an der univativ Holding GmbH (Berlin) und der univativ Management GmbH (Darmstadt) durch Triton Smaller Mid-Cap Fund I L.P. und Triton Smaller Mid-Cap Fund F&F L.P. (Jersey) im Wege eines Anteilskaufvertrages. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Personaldienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.07.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.07.2017 weggefallen.

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