Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Triton Smaller Mid-Cap Fund I L.P.; Triton Smaller Mid-Cap Fund F&F L.P.; univativ Holding GmbH; univativ Management GmbH
BWB/Z-3527
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.06.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Indirekter Erwerb eines Anteils von 87,88% an der univativ Holding GmbH (Berlin) und der univativ Management GmbH (Darmstadt) durch Triton Smaller Mid-Cap Fund I L.P. und Triton Smaller Mid-Cap Fund F&F L.P. (Jersey) im Wege eines Anteilskaufvertrages. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Personaldienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.07.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.07.2017 weggefallen.