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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RWA Raiffeisen Ware Austria AG; Lagerhaus Technik-Center GmbH & Co KG - BWB/Z-3524 | Bundeswettbewerbsbehörde

RWA Raiffeisen Ware Austria AG; Lagerhaus Technik-Center GmbH & Co KG

BWB/Z-3524

27.06.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.06.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​RWA Raiffeisen Ware Austria AG (Wien) beabsichtigt, rund 19,5% der Anteile und die alleinige Kontrolle an Lagerhaus Technik-Center GmbH & Co KG (Korneuburg) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Landtechnik.

M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.07.2017.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.07.2017 weggefallen.

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