Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
HANNOVER Finanz-Gruppe; Sporternährung Mitteregger GmbH
BWB/Z-3523
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.06.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb eines Anteils von 30,3% an der Sporternährung Mitteregger GmbH (Graz) durch die Kronen zweitausend298 GmbH (zukünftig „SN Verwaltungs GmbH"), an der wiederum die Fondsgesellschaften der HANNOVER Finanz-Gruppe mit Sitz in Hannover beteiligt sind, im Wege einer Kapitalerhöhung. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Sportnahrungsmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.07.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.07.2017 weggefallen.