Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Clayton Dubilier & Rice, LLC; Hillhouse Capital Management, Ltd.; HCare CSD Holdings Limited; Carestream Dental Parent Limited - BWB/Z-3522 | Bundeswettbewerbsbehörde

Clayton Dubilier & Rice, LLC; Hillhouse Capital Management, Ltd.; HCare CSD Holdings Limited; Carestream Dental Parent Limited

BWB/Z-3522

26.06.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.06.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Investmentgruppe Clayton Dubilier & Rice, LLC (USA) beabsichtigt, über den von ihr allein kontrollierten Clayton Dubilier & Rice Fund IX, L.P. und indirekt über eigens zum Zwecke des Zusammenschlusses errichtete Akquisitionsvehikel, etwa 75% der Anteile an und dadurch alleinige Kontrolle über die Carestream Dental Parent Limited (UK) zu erwerben. Im Rahmen derselben Transaktion beabsichtigt HCare CSD Holdings Limited (Cayman lslands) ein von Hillhouse Capital Management, Ltd. (Hong Kong) kontrolliertes Akquisitionsvehikel, eine indirekte nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 25% der Anteile an Carestream Dental Parent Limited zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft die Bereiche Dentale Bildsysteme und Praxismanagementsoftware für Zahnärzte. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.07.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.07.2017 weggefallen.

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