Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CANCOM SE; Synaix Gesellschaft für angewandte Informations-Technologien mbH; Synaix Service GmbH - BWB/Z-3520 | Bundeswettbewerbsbehörde

CANCOM SE; Synaix Gesellschaft für angewandte Informations-Technologien mbH; Synaix Service GmbH

BWB/Z-3520

23.06.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.06.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die CANCOM SE (München, Deutschland) beabsichtigt, jeweils 100% der Geschäftsanteile an der Synaix Gesellschaft für angewandte Informations-Technologien mbH (Aachen, Deutschland) sowie an der Synaix Service GmbH (Aachen, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den IT- Markt.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.07.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

​Die Anmelderin hat am 05.07.2017 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.

zurück zur Übersicht