Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Julius Stiglechner GmbH; Tank Roth GmbH
BWB/Z-3516
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.06.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Julius Stiglechner GmbH vereinbart mit der Tank Roth GmbH die Übernahme eines Teils des Tankstellennetzes und eine Kooperation mit wechselseitiger Kartenakzeptanz. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Mineralöl und Tankstellen.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.07.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.07.2017 weggefallen.