Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KKR & Co. L.P.; Hitachi Kokusai Inc.
BWB/Z-3515
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.06.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
KKR & Co. L.P., USA beabsichtigt, indirekt alleinige Kontrolle über den Geschäftsbereich Dünnschicht-Prozesslösungen von Hitachi Kokusai Inc., Japan, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Halbleiterherstellungsanlagen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.07.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.07.2017 weggefallen.