Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hitachi Chemical Co., Ltd.; Thai Storage Battery Public Company, Ltd. - BWB/Z-3513 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hitachi Chemical Co., Ltd.; Thai Storage Battery Public Company, Ltd.

BWB/Z-3513

21.06.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.06.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Hitachi Chemical Co., Ltd., Japan, beabsichtigt, bis zu 100 % der Anteile an Thai Storage Battery Public Company, Ltd., Thailand, durch ein Pflichtangebot einhergehend mit verhandelten Transaktionen zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Batterien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.07.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.07.2017 weggefallen.

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