Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

JTEKT Corporation; Fuji Kiko Co., Ltd. - BWB/Z-3507 | Bundeswettbewerbsbehörde

JTEKT Corporation; Fuji Kiko Co., Ltd.

BWB/Z-3507

19.06.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.06.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

JTEKT Corporation, Japan, beabsichtigt, alle übrigen Anteile an und dadurch die alleinige Kontrolle über Fuji Kiko Co., Ltd., Japan, einschließlich ihrer weltweiten Tochtergesellschaften zu erwerben. JTEKT Corporation hält gegenwärtig eine Minderheitsbeteiligung von 33,4% an dem Zielunternehmen und wird nach Durchführung der Transaktion 100% der Anteile an diesem halten. Das Zusammenschussvorhaben betrifft den Bereich der Herstellung und des Vertriebes von Automobilkomponenten, insbesondere Lenksäulen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.07.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.07.2017 weggefallen.

zurück zur Übersicht