Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Hasslacher Holding GmbH; Nordlam GmbH; Abbundzentrum Nordlam GmbH
BWB/Z-3502
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.06.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb aller Anteile an Nordlam GmbH und Abbundzentrum Nordlam GmbH (beide Magdeburg, Deutschland) durch Hasslacher Holding GmbH (Sachsenburg, Österreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Holzindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.07.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2017 weggefallen.