Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Trinseo ltalia S.r.l.; API Holding S.r.l. - BWB/Z-3500 | Bundeswettbewerbsbehörde

Trinseo ltalia S.r.l.; API Holding S.r.l.

BWB/Z-3500

12.06.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.06.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Anmelderin Trinseo ltalia S.r.l., die von Trinseo S.A. indirekt alleine kontrolliert wird, beabsichtigt, 100% der Anteile an API Holding S.r.l. zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Chemieindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.07.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.07.2017 weggefallen.

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