Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Triton Managers IV Limited; TFF IV Limited; Giroflex Holding AG - BWB/Z-3497 | Bundeswettbewerbsbehörde

Triton Managers IV Limited; TFF IV Limited; Giroflex Holding AG

BWB/Z-3497

08.06.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.06.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Indirekter Erwerb von Giroflex Holding AG (Schweiz) durch Triton Managers IV Limited und TFF IV Limited (Jersey). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Bürostühle.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.07.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.07.2017 weggefallen.

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