Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bechtle Systemhaus Holding AG; Ulbel & Freidorfer GmbH - BWB/Z-3492 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bechtle Systemhaus Holding AG; Ulbel & Freidorfer GmbH

BWB/Z-3492

02.06.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die angemeldete Transaktion betrifft die geplante direkte Übernahme von 100% der Geschäftsanteile und damit den Erwerb alleiniger Kontrolle an Ulbel & Freidorfer GmbH (FN 35621 i) durch die Bechtle Systemhaus Holding AG (Deutschland), einer zu 100% gehaltenen Tochtergesellschaft der Bechtle Aktiengesellschaft (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Handel und IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.06.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.06.2017 weggefallen.

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