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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ANDRITZ (USA) Inc.; Paperchine Inc. - BWB/Z-3489 | Bundeswettbewerbsbehörde

ANDRITZ (USA) Inc.; Paperchine Inc.

BWB/Z-3489

01.06.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ANDRITZ (USA) Inc., eine 100%ige Tochtergesellschaft der ANDRITZ AG, Österreich, beabsichtigt, 100% der Anteile an sowie die alleinige Kontrolle über Paperchine Inc., USA, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Papiermaschinen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.06.2017.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.06.2017 weggefallen.

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