Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Littlebit Technology AG; ActionIT GmbH - BWB/Z-3488 | Bundeswettbewerbsbehörde

Littlebit Technology AG; ActionIT GmbH

BWB/Z-3488

01.06.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Littlebit Technology AG mit Sitz in 6331 Hünenberg (Schweiz) beabsichtigt, über ihre eigens zu diesem Zweck eingerichtete 100%ige Tochtergesellschaft ActionIT Distribution GmbH, den wesentlichen Teil des Geschäftsbetriebs der insolventen ActionIT GmbH mit Sitz in 33106 Paderborn (Deutschland) im Wege eines Asset Deals zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit IT-Produkten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.06.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.06.2017 weggefallen.

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