Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Triton IV LuxCo No. 34 S.à r.l.; Werner Luxembourg Holdings S.à r.l.; New Werner Holding Co., lnc. - BWB/Z-3485 | Bundeswettbewerbsbehörde

Triton IV LuxCo No. 34 S.à r.l.; Werner Luxembourg Holdings S.à r.l.; New Werner Holding Co., lnc.

BWB/Z-3485

30.05.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Triton IV LuxCo No. 34 S.à r.l. (Luxemburg) beabsichtigt, alle Anteile an der Werner Luxembourg Holdings S.à r.l. (Luxemburg) und an der New Werner Holding Co., lnc. (Delaware, United States) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Zugangseinrichtungen, sichere Aufbewahrungslösungen, leichtes Baugerät und Absturzschutzausrüstung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.06.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.06.2017 weggefallen.

zurück zur Übersicht