Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nidec Corporation; Secop Holding GmbH; Secop s.r.o; Secop Compressors (Tianjin) Co. Ltd.; Secop Inc. - BWB/Z-3482 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nidec Corporation; Secop Holding GmbH; Secop s.r.o; Secop Compressors (Tianjin) Co. Ltd.; Secop Inc.

BWB/Z-3482

26.05.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Nidec Corporation, Japan, beabsichtigt indirekt durch Nidec Europe B.V., Niederlande, und Nidec Americas Holding Corporation, Vereinigte Staaten, alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Secop Holding GmbH, Deutschland; Secop s.r.o, Slowakei; Secop Compressors (Tianjin) Co. Ltd., China; und Secop Inc., Vereinigte Staaten zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Kältekompressoren und Elektromotoren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.06.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.06.2017 weggefallen.

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