Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Henkel AG & Co. KGaA; Sonderhoff Holding GmbH; Westhoff Holding GmbH - BWB/Z-3475 | Bundeswettbewerbsbehörde

Henkel AG & Co. KGaA; Sonderhoff Holding GmbH; Westhoff Holding GmbH

BWB/Z-3475

19.05.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Henkel AG & Co. KGaA (Deutschland) beabsichtigt, sämtliche Anteile an der Sonderhoff Holding GmbH (Deutschland) von der Westhoff Holding GmbH (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich geschäumte Dichtstoffe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.06.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.06.2017 weggefallen.

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