Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH; Roschmann Verwaltungs-GmbH; Roschmann-Gruppe - BWB/Z-3470 | Bundeswettbewerbsbehörde

RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH; Roschmann Verwaltungs-GmbH; Roschmann-Gruppe

BWB/Z-3470

18.05.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH beabsichtigt, 76 % der Geschäftsanteile der Roschmann Verwaltungs-GmbH und die alleinige Kontrolle über die Unternehmen der Roschmann-Gruppe zu erwerben. Die Unternehmen der Roschmann-Gruppe sindauf dem Gebiet der Planung, Fertigung und Montage von Glasstrukturen, insbesondere von Gebäudefassaden und -dächern mit Stahl- oder Aluminiumkonstruktionen und der Produktion von Isolierglas tätig. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Glasfassadenbau sowie Produktion von Isolierglas.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.06.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.06.2017 weggefallen.

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