Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hitachi High-Technologies Corporation; Oxford Instruments PLC - BWB/Z-3469 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hitachi High-Technologies Corporation; Oxford Instruments PLC

BWB/Z-3469

17.05.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Hitachi High-Technologies Corporation, Japan, beabsichtigt, direkt und indirekt jeweils sämtliche Anteile an den folgenden Gesellschaften sowie Anlagevermögen aus dem Geschäftsbereich Industrial Analysis (Analysegeräte) von Oxford Instruments PLC, Großbritannien, zu erwerben:— Oxford Instruments (Shanghai) Co. Limited, Volksrepublik China;— Oxford Instruments Industrial Analysis Oy, Finland;— Oxford Instruments Analytical GmbH, Deutschland;— Materials Analysis Limited, Großbritannien; sowie— Baker Avenue Services Inc., Vereinigte Staaten von Amerika

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.06.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.06.2017 weggefallen.

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