Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Novacap SAS; Produits Chimiques Auxiliaires et de Synthèse - BWB/Z-3467 | Bundeswettbewerbsbehörde

Novacap SAS; Produits Chimiques Auxiliaires et de Synthèse

BWB/Z-3467

16.05.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Novacap SAS (Frankreich) beabsichtigt, mehr als 50% der Anteile und Stimmrechte an und alleinige Kontrolle über Produits Chimiques Auxiliaires et de Synthèse (Frankreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft pharmazeutische Synthese und Spezialchemikalien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.06.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.06.2017 weggefallen.

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