Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dubai Aerospace Enterprise (DAE) Ltd; AWAS Aviation Capital DAC - BWB/Z-3459 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dubai Aerospace Enterprise (DAE) Ltd; AWAS Aviation Capital DAC

BWB/Z-3459

08.05.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Dubai Aerospace Enterprise (DAE) Ltd, Dubai, beabsichtigt, alle Anteile an der Carmel Capital S.à r.l., der 100%-igen Holdinggesellschaft der AWAS Aviation Capital DAC, Dublin, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Flugzeug-Leasing.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.06.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.06.2017 weggefallen.

zurück zur Übersicht