Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Siemens Aktiengesellschaft; HaCon Ingenieurgesellschaft mbH - BWB/Z-3457 | Bundeswettbewerbsbehörde

Siemens Aktiengesellschaft; HaCon Ingenieurgesellschaft mbH

BWB/Z-3457

04.05.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Unmittelbarer Anteilserwerb von 100% der Anteile an der HaCon Ingenieurgesellschaft mbH, Lister Straße 15, 30163 Hannover, Deutschland durch Siemens Aktiengesellschaft, Wittelsbacherplatz 2, 80333 München, Deutschland über ihre 100%ige Konzerntochter Siemens Beteiligungen Inland GmbH.  Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Softwarelösungen im Bereich Planungs-, Dispositions- und Informationssysteme für das Verkehrs- und Transportwesen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.05.2017 weggefallen.

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