Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

International Business Machines Corporation; Verizon Communications, lnc. - BWB/Z-3456 | Bundeswettbewerbsbehörde

International Business Machines Corporation; Verizon Communications, lnc.

BWB/Z-3456

03.05.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb des Unternehmensteiles "Cloud lnfrastructure Services" der Verizon Communications, lnc., One Verizon Way, VC54S404, Basking Ridge, NJ 07920, USA durch die International Business Machines Corporation mit dem Sitz in New Orchard Road, Armonk, NY 10504, USA. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Services, insbesondere Cloud lnfrastructure Services.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.05.2017 weggefallen.

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