Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ARP Thirtyone GmbH; SIGNA Development Selection AG; Ferris Wheel Beteiligung GmbH & Co KG; BAI Bauträger Austria Immobilien GmbH; Bareal Immobilientreuhand GmbH; Dr. W.W. Donath lmmobilienverwaltung GmbH; STC lmmo Beteiligungs- und Management - BWB/Z-3455 | Bundeswettbewerbsbehörde

ARP Thirtyone GmbH; SIGNA Development Selection AG; Ferris Wheel Beteiligung GmbH & Co KG; BAI Bauträger Austria Immobilien GmbH; Bareal Immobilientreuhand GmbH; Dr. W.W. Donath lmmobilienverwaltung GmbH; STC lmmo Beteiligungs- und Management

BWB/Z-3455

03.05.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Beabsichtigter Erwerb der Anteile an der Ferris Wheel Beteiligung GmbH & Co KG und damit der alleinigen Kontrolle an der B A I Bauträger Austria Immobilien GmbH einschließlich des Erwerbs der alleinigen Kontrolle an den Immobilienbeteiligungen und Liegenschaften der Ferris Wheel Beteiligung GmbH & Co KG, sowie Erwerb der alleinigen Kontrolle an der Bareal Immobilientreuhand GmbH, Dr. W.W. Donath lmmobilienverwaltung GmbH, STC lmmo Beteiligungs- und Management GmbH, sowie Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an HSG Zander GmbH durch die ARP Thirtyone GmbH und damit indirekt durch die SIGNA Development Selection AG.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.05.2017 weggefallen.

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