Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Heraeus Holding GmbH; Argor-Heraeus SA - BWB/Z-3454 | Bundeswettbewerbsbehörde

Heraeus Holding GmbH; Argor-Heraeus SA

BWB/Z-3454

03.05.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Heraeus Holding GmbH beabsichtigt, über ihre Tochtergesellschaft Heraeus Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH indirekt 67,28% der Aktien und damit die alleinige Kontrolle an Argor-Heraeus SA zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Raffination von Edelmetallen, deren Umarbeitung und damit verbundene Dienstleistungen (Be- und Verarbeitung von Edelmetallen).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.05.2017 weggefallen.

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