Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Mid Market Europe LP; Open Systems AG - BWB/Z-3451 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Mid Market Europe LP; Open Systems AG

BWB/Z-3451

28.04.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​EQT Mid Market Europe LP (Niederlande) plant - indirekt über eine Erwerbsgesellschaft - die Mehrheit der Anteile an der sowie die alleinige Kontrolle über die Open Systems AG (Schweiz) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft insbesondere Netzwerksicherheitsdienstleistungen.

S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.05.2017.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.05.2017 weggefallen.

zurück zur Übersicht