Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hitachi Chemicals Co., Ltd.; HT Beteiligungs GmbH - BWB/Z-3450 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hitachi Chemicals Co., Ltd.; HT Beteiligungs GmbH

BWB/Z-3450

27.04.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Hitachi Chemicals Co., Ltd. (Tokio, Japan) beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile an HT Beteiligungs GmbH  (Ludwigshafen, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Hochtemperatur- und Akustikisolierungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.05.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.05.2017 weggefallen.

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