Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Indorama Ventures PCL; Glanzstoff Industries GmbH - BWB/Z-3445 | Bundeswettbewerbsbehörde

Indorama Ventures PCL; Glanzstoff Industries GmbH

BWB/Z-3445

24.04.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indorama Ventures PCL, Thailand, beabsichtigt, indirekt über eine von ihr kontrollierte Tochtergesellschaft, 100% der Anteile an den hundertprozentigen Tochtergesellschaften von Glanzstoff Industries GmbH, Österreich, zu erwerben, nämlich Societa' Industriale Cremonese Sicrem SPA, Italien; Glanzstoff - Bohemia Společnost s ručením omezeným, Tschechische Republik; CORD A.G., Luxemburg und Glanzstoff Holding (Hong Kong) Limited, Hong Kong, China. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von technischen Geweben und Garnen zur Reifenherstellung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.05.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.05.2017 weggefallen.

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