Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Stahlgruber Holding GmbH; Optimal AG & Co. KG - BWB/Z-3440 | Bundeswettbewerbsbehörde

Stahlgruber Holding GmbH; Optimal AG & Co. KG

BWB/Z-3440

21.04.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den beabsichtigten Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von 57,7% an der Optimal AG & Co. KG, einer Kommanditgesellschaft mit Sitz in Langenbach, Deutschland, durch Stahlgruber Holding GmbH mit Sitz in Poing, Deutschland. Die Transaktion betrifft den Großhandel mit Kraftfahrzeug-Ersatzteilen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.05.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.05.2017 weggefallen.

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