Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bechtle Systemhaus Holding AG; Bechtle GmbH; smartpoint IT consulting GmbH - BWB/Z-3435 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bechtle Systemhaus Holding AG; Bechtle GmbH; smartpoint IT consulting GmbH

BWB/Z-3435

13.04.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die angemeldete Transaktion betrifft die geplante direkte Übernahme von 100% der Geschäftsanteile und damit den Erwerb alleiniger Kontrolle an smartpoint IT consulting GmbH (FN 294409 f) durch die Bechtle GmbH (Wien), einer 100%igen Tochtergesellschaft der Bechtle Systemhaus Holding AG (Deutschland). Verkäufer sind die Gesellschafter Ing. Mag. Dr. Michael Pachlatko, Dipl.-Ing. Klemens Karl Mair und Ing. Gerald Werner. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Handel und IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.05.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.05.2017 weggefallen.

zurück zur Übersicht