Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ORPEA S.A.; SeneCura Kliniken und Heimebetriebsgesellschaft m.b.H.; Dr.Dr. Wagner GmbH - BWB/Z-3430 | Bundeswettbewerbsbehörde

ORPEA S.A.; SeneCura Kliniken und Heimebetriebsgesellschaft m.b.H.; Dr.Dr. Wagner GmbH

BWB/Z-3430

11.04.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​ORPEA S.A. (Puteaux Cedex, Frankreich) beabsichtigt, über ihre Tochtergesellschaft SeneCura Kliniken und Heimebetriebsgesellschaft m.b.H. (Wien) indirekt 100% der Anteile an der Dr.Dr. Wagner GmbH (Salzburg) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Altenpflegeheime.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.05.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.05.2017 weggefallen.

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