Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Doppler Mineralöle GmbH; Doppler Vertriebs GmbH; Bildstein GmbH & Co KG - BWB/Z-3423 | Bundeswettbewerbsbehörde

Doppler Mineralöle GmbH; Doppler Vertriebs GmbH; Bildstein GmbH & Co KG

BWB/Z-3423

06.04.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb dreier Tankstellen an den Standorten Velden, Moosburg und Feistritz sowie des Kundenstammes und sonstiger wesentlicher Rechtsverhältnisse betreffend Mineralölhandel am Standort Velden von Bildstein GmbH & Co KG durch Doppler Mineralöle GmbH sowie Doppler Vertriebs GmbH (Erwerb von wesentlichen Unternehmensteilen). Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft den Groß- sowie Einzelhandel mit Kraftstoffen und Schmierölen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.05.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.05.2017 weggefallen.

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