Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Konica Minolta, lnc.; Pioneer Corporation
BWB/Z-3422
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft die Gründung eines gemeinsam kontrollierten Unternehmens, in welches Konica Minolta, lnc. (Japan) und Pioneer Corporation (Japan) ihre jeweiligen OLED-Beleuchtungs-Geschäftsbereiche einbringen werden. Konica Minolta, lnc. und Pioneer Corporation werden jeweils 50% der Anteile an der neu gegründeten Gesellschaft halten. Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Planung, Entwicklung und Vertrieb von OLED-Beleuchtungs-Panels (Industrieproduktion).
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.05.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.05.2017 weggefallen.