Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SIGNA Sport Online GmbH; Internetstores Holding GmbH; Dolphin France SAS - BWB/Z-3418 | Bundeswettbewerbsbehörde

SIGNA Sport Online GmbH; Internetstores Holding GmbH; Dolphin France SAS

BWB/Z-3418

04.04.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Beabsichtigter unmittelbarer Erwerb von 100% der Geschäftsanteile an der Dolphin France SAS (St. Etienne, Frankreich) durch die Internetstores Holding GmbH (Esslingen, Deutschland) und damit mittelbarer Erwerb dieser Geschäftsanteile durch die SIGNA Sport Online GmbH (München, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Online(lnternet)-Einzelhandel mit Sportartikeln wie Fahrräder, Fahrradzubehör und Fahrradbekleidung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.05.2017 weggefallen.

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