Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SCHWENK Zement KG; Schretter & Cie GmbH & Co KG; Vilser Beteiligungs- und Geschäftsführungsgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-3417 | Bundeswettbewerbsbehörde

SCHWENK Zement KG; Schretter & Cie GmbH & Co KG; Vilser Beteiligungs- und Geschäftsführungsgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-3417

04.04.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die SCHWENK Zement KG (Ulm, Deutschland) beabsichtigt, 50% der Kommanditanteile an der Schretter & Cie GmbH & Co KG (Vils, Österreich) sowie 50% der Gesellschaftsanteile an deren Komplementärin, der Vilser Beteiligungs- und Geschäftsführungsgesellschaft m.b.H. (Vils, Österreich), zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Baustoffindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.05.2017 weggefallen.

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