Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ardian SA; AESF Polar SARL; Steadfast Capital Fund II Secondary SPV LP; Steadfast Capital Fund III L.P.
BWB/Z-3413
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
AESF Polar SARL (Luxemburg) beabsichtigt, 24,95% an Steadfast Capital Fund II Secondary SPV LP (Guernsey) und 19,55% an Steadfast Capital Fund III L.P. (Guernsey) zu erwerben. Nach der Transaktion wird AESF Polar SARL gemeinsam mit der Ardian Gruppe (Frankreich) 39,05% der Anteile an Steadfast Capital Fund II Secondary SPV LP, der jedoch weiterhin in der alleinigen Kontrolle der Steadfast Capital GmbH (Deutschland) verbleiben wird, und 27,29% der Anteile an Steadfast Capital Fund III L.P., der jedoch weiterhin in der alleinigen Kontrolle der Steadfast Capital III (GP) Limited (Guernsey) verbleiben wird, halten.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Private Equity Investment.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.04.2017 weggefallen.