Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Droege International Group AG; ALSO Holding AG; All 4U B.V. - BWB/Z-3410 | Bundeswettbewerbsbehörde

Droege International Group AG; ALSO Holding AG; All 4U B.V.

BWB/Z-3410

24.03.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Droege International Group AG (Deutschland) beabsichtigt, indirekt über die ALSO Holding AG (Schweiz) 100% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über All 4U B.V. (Niederlande) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandel mit Informations- und Kommunikationstechnologie und Consumer Electronics Produkten, Großhandel mit Papier und Verbrauchsmaterialien und Zubehör für Drucker und Logistikleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.04.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.04.2017 weggefallen.

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